Klassische Hausverwaltung:
Leistungsumfang durch Gesetze, Verordnungen, Normen und höchstgerichtliche Entscheidungen definiert
Spezifische Hausverwaltung:
Leistungsumfang aus den Kundenanforderungen überwiegend vertraglich geregelt, genaue Beachtung der Auftraggeberweisung, laufender Bericht über Status und Stand der Abwicklung und Vollzugsmeldung nach Umsetzung, Einschränkung und größtmögliche Abwälzung des Haftungsrisikos, Warnpflicht und Erarbeitung entsprechender Lösungsmöglichkeiten bei Feststellung eines Gefahrenpotentials
Strategisches Facility Management:
Immobilienbewirtschaftung im Hinblick auf eine effiziente Flächennutzung Optimierung des Einkaufs von immobilienbezogenen Waren und Dienstleistungen Rasche und marktorientierte Verwertung von leer stehenden Flächen oder ganzen Objekten Schnelle, qualitativ hochwertige und Kosten minimierende Abwicklung von Um-, Zu- und Neubauten sowie Sanierungen, Instandhaltungen und Reparaturen